Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Willkommen bei der Mjollnir GmbH
Als traditionsreiches Schweizer Familienunternehmen legen wir seit vielen Jahren grössten Wert auf persönliche Betreuung, Verlässlichkeit, herausragende Handwerkskunst und höchste Qualität in allen unseren Unternehmensbereichen. Ob Sie mit uns ein unvergessliches Reiseabenteuer buchen, handwerkliche Leistungen unserer Werkstatt in Anspruch nehmen, in unserem Webshop einkaufen, Beratungsleistungen beziehen oder uns ein anspruchsvolles Verbandsmandat anvertrauen – eine partnerschaftliche Beziehung auf Augenhöhe bildet stets das Fundament unseres Handelns.
Damit unser Miteinander reibungslos funktioniert und für alle Beteiligten von Beginn an klare, faire und unmissverständliche Spielregeln gelten, haben wir in den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen die rechtlichen Rahmenbedingungen unserer Zusammenarbeit umfassend geregelt.
I. Allgemeine Bestimmungen & Systemweiter Geltungsbereich
§ 1 Geltungsbereich, Handelsmarken und Zukunfts-Klausel
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge, Angebote, Dienstleistungen, Mandate, Werkleistungen, Vermietungen, Vermittlungen, Verkäufe und Geschäftsbeziehungen der Mjollnir GmbH mit Sitz an der Kantonsstrasse 112, CH-6234 Triengen, Schweiz (nachfolgend «Mjollnir GmbH», «Gesellschaft», «Vermieterin», «Werkstatt», «Auftragnehmerin» oder «Verkäuferin»).
2. Soweit die Mjollnir GmbH unter ihren Geschäftsbezeichnungen, Handelsmarken oder Online-Portalen auftritt – insbesondere unter mjollnir.ch, thorwerk.ch, iceland.ch, camper.is, prowildtierschutz.ch sowie allen weiteren derzeitigen oder zukünftigen Webseiten, Online-Shops, Domains, Marken und Geschäftsfeldern der Mjollnir GmbH –, gelten diese AGB vollumfänglich für sämtliche darüber angebahnten, vereinbarten oder abgewickelten Transaktionen und Verträge.
3. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden oder Mandanten werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Mjollnir GmbH hat deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Publikationsform, Version und Originaltext
1. Die allein rechtsverbindlichen und Vertragsbestandteil bildenden AGB werden elektronisch publiziert und sind auf unseren Portalen einsehbar. Eine physische Ausfertigung stellt lediglich eine Abbildung der zum jeweiligen Zeitpunkt geltenden elektronischen Fassung dar.
2. Die AGB der Mjollnir GmbH sind teilweise in deutscher und englischer Sprache abgefasst. Im Falle von Widersprüchen oder Auslegungsfragen ist ausschliesslich die deutsche Fassung massgebend.
§ 3 Kenntnisnahme, Fiktion der Zustimmung und Bexio-Integration
Mit der Inanspruchnahme einer Dienstleistung, der Bezahlung einer Rechnung (u. a. über Bexio), der Durchführung einer Buchung, dem Absenden einer Bestellung im Webshop, der Erteilung eines Mandats, der Nutzung unserer Online-Portale oder jedem sonstigen konkludenten geschäftlichen Handeln erklärt der Kunde bzw. Mandant ausdrücklich, diese AGB gelesen und verstanden zu haben sowie sie vollumfänglich anzuerkennen. Soweit gesetzlich zulässig, gelten diese AGB ab dem Zeitpunkt des ersten geschäftlichen Kontakts als rechtsverbindlich vereinbart.
II. Unternehmensberatung, B2B-Mandate & Verbandsgeschäftsführung
§ 4 Geltungsbereich für Beratungen & Verbandsmandate
1. Die Bestimmungen dieses Kapitels gelten für Verträge, deren Gegenstand die Erteilung von Rat, Führung und Auskünften durch die Mjollnir GmbH an den Auftraggeber (z. B. bei Managementberatung, Marketing, Touristik, Aussenwirtschaft, Datenverarbeitung) sowie für Mandatsverträge zur Führung von Verbands- und Vereinsgeschäftsstellen (z. B. RevierJagd Luzern, JagdAargau) sind.
2. Die Dienstleistungen richten sich nach dem jeweiligen Mandatsvertrag respektive Pflichtenheft sowie ergänzend nach den Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts zum einfachen Auftrag (Art. 394 ff. OR).
§ 5 Leistungsgegenstand & Mitwirkungspflichten
1. Gegenstand des Auftrags ist die vereinbarte Beratungstätigkeit oder Geschäftsstellenführung, nicht die Erzielung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolges. Mündliche Abmachungen ohne schriftlichen Vertrag erfolgen unter vollständigem Haftungsausschluss.
2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Mjollnir GmbH nach Kräften zu unterstützen und alle für die Auftragsdurchführung notwendigen Unterlagen und Informationen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
§ 6 Vergütung, Vorkasse, Mahnwesen & Retrozessionen
1. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Abrechnung nach Aufwand oder Honorarpauschalen gemäss aktiver Preisliste. Rechnungen sind innert 30 Tagen netto zur Zahlung fällig.
2. Die Mjollnir GmbH behält sich vor, Dienstleistungen ausschliesslich gegen Vorkasse zu erbringen.
3. Mahnwesen: Bei Zahlungsverzug wird ab dem 40. Tag eine erste Mahnung versandt. Ab dem 50. Tag wird eine zweite Mahnung mit einer Mahngebühr von CHF 50.00 erhoben. Ab dem 55. Tag wird zusätzlich ein Verzugszins von 5 % berechnet. Am 65. Tag nach Fälligkeit wird die Betreibung eingeleitet.
4. Sämtliche Kick-backs oder Rückvergütungen aus der Betreuung von Verbandsgeschäften stehen – sofern vertraglich nicht anders vereinbart – dem jeweiligen Auftraggeberverband zu.
§ 7 Schweigepflicht & Geistiges Eigentum
1. Die Mjollnir GmbH verpflichtet sich, über alle als vertraulich bezeichneten Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse Stillschweigen zu wahren.
2. Sämtliche im Rahmen der Aufträge gefertigten Berichte, Konzepte, Pläne und Dokumente bleiben geistiges Eigentum der Mjollnir GmbH und dürfen vom Auftraggeber nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke verwendet werden.
III. Reise-Brokerage, Online-Vermittlung & Reisemobile (Camper Iceland)
§ 8 Broker-Status & Ausschluss der Pauschalreisegesetzgebung
1. Reines Vermittlungsgeschäft: Soweit die Mjollnir GmbH Reise- und Vermietleistungen (z. B. Wohnmobile, Fährpassagen, Touren) anbietet oder vermittelt, agiert sie ausschliesslich als Vermittlerin bzw. Online-Broker. Der Miet- oder Leistungsvertrag kommt direkt zwischen dem Kunden und der Mietstation vor Ort (z. B. Camper Iceland EHF) zustande.
§ 9 Internationale Einreise-, Pass- & Führerausweisbestimmungen
1. Der Kunde ist für die Einhaltung aller Pass-, Visa-, Zoll-, Sanitäts- und Einreisebestimmungen sowie für das Mitführen der erforderlichen nationalen und internationalen Führerausweise persönlich verantwortlich.
2. Kann ein Fahrzeug mangels Vorlage gültiger Dokumente (Führerausweis, Pass, notwendige Kategorie B/C1) vor Ort nicht übergeben werden, gilt dies als vom Kunden verschuldete Annullation gemäss Stornostaffel (§ 11).
§ 10 Mindestalter & Berechtigte Fahrer
Das Mindestalter des Mieters und aller Fahrer beträgt 20 Jahre. Der Fahrer muss seit mindestens einem Jahr (bei Fahrzeugen über 3,5 Tonnen seit mindestens 2 Jahren) im Besitz eines gültigen Führerausweises der entsprechenden Kategorie sein. Das Fahrzeug darf nur von den im Vertrag/Pre-Check-in namentlich genannten Personen gelenkt werden.
§ 11 Kategoriebuchung, Umbuchung & Annullation
1. Kategoriebuchung: Reservierungen sind ausschliesslich für Fahrzeuggruppen/Kategorien verbindlich, nicht für spezifische Fahrzeugtypen, Grundrisse oder Innenraumvarianten (z. B. Alkoven- vs. Hubbettmodelle). Die Mjollnir GmbH behält sich vor, den Kunden auf ein gleich- oder höherwertiges Fahrzeug umzubuchen.
2. Annullierungskosten: Bei einem Rücktritt von der verbindlichen Buchung werden folgende Stornogebühren berechnet:
- Bis 50 Tage vor Mietbeginn: 20 % des Mietpreises (mindestens EUR/CHF 200.00).
- Zwischen 49 und 15 Tagen vor Mietbeginn: 50 % des Mietpreises.
- Weniger als 15 Tage vor Mietbeginn oder bei Nichtabnahme: 100 % des Mietpreises.
§ 12 Betriebsstoffe, Staatliche Abgaben & Fahrzeugnutzung
1. Nebenkosten: Treibstoffe, AdBlue, Scheibenwischwasser, Gasfüllungen sowie sämtliche staatlichen Abgaben, Mautgebühren, Tunnelnutzungsgebühren und kilometer- oder distanzbezogene Strassenbenützungsgebühren (z. B. isländisches km-gjald) sind nicht im Mietpreis enthalten und vom Mieter separat zu tragen.
2. Nutzungsverbote: Das Befahren von ungeeignetem Gelände, nicht freigegebenen F-Strassen, Strandbereichen oder Flussdurchquerungen (Furten) ist strikt untersagt. Alle Fahrzeuge sind Nichtraucherfahrzeuge.
§ 13 Übergabe, Mängelrüge & Mutual Release bei Rückgabe
1. Der Mieter hat das Fahrzeug bei Übergabe im Rahmen des Übergabeprotokolls zu prüfen. Während der Fahrt auftretende Mängel müssen unverzüglich gemeldet werden. Für Mängel, die nicht spätestens bei Rückgabe schriftlich angezeigt werden, bestehen keinerlei Ansprüche auf Mietzinsherabsetzung oder Schadenersatz.
2. Vertretungsvollmacht & Abfindungsvereinbarung: Unterzeichnet der Mieter oder ein mitreisender Fahrer bei Fahrzeugrückgabe ein Rückgabeprotokoll oder eine Verzichtserklärung (Mutual Release and Settlement Agreement), gilt diese Person als bevollmächtigter Vertreter aller gebuchten Personen. Eine solche Vereinbarung schliesst spätere Mängel- oder Minderungsansprüche rechtsverbindlich aus.
§ 14 Havarie, Bergung & Kaskoversicherung
1. Sämtliche Kosten für Abschleppen, Bergung, Fahrzeugrückführung, Reifenschäden, Unterbodenschäden, Falschbetankung oder Wasserschäden durch unsachgemässe Handhabung gehen zu 100 % zu Lasten des Mieters.
2. Fällt das Fahrzeug durch Eigenverschulden des Mieters aus, besteht kein Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug oder auf Rückerstattung verbleibender Miettage.
IV. Fahrzeughandel (Neu- & Occasionsfahrzeuge)
§ 15 Fahrzeugeigenschaften & Preisänderungen
1. Angaben in Prospekten, Angeboten und Auftragsbestätigungen (z. B. bezüglich Gewicht, Verbrauch, Leistung) gelten als Annäherungswerte.
2. Ändert sich der Katalogpreis oder der Mehrwertsteuersatz des Lieferanten bis zur Auslieferung des Neuwagens, unterliegt der vereinbarte Kaufpreis einer entsprechenden Anpassung.
§ 16 Verzug des Käufers & Konventionalstrafe
Befindet sich der Käufer nach Ansetzung einer Nachfrist von 20 Tagen mit der Übernahme oder Bezahlung des Fahrzeugs in Verzug, kann die Verkaufsfirma wahlweise auf Erfüllung beharren oder schriftlich 15 % des Verkaufspreises als Konventionalstrafe fordern. Bei bereits gelieferten Fahrzeugen wird zusätzlich eine Nutzungs- und Entwertungsentschädigung berechnet.
§ 17 Eigentumsvorbehalt & Gewährleistungsausschluss
1. Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt das Fahrzeug im Eigentum der Verkaufsfirma (Eintrag im Eigentumsvorbehaltsregister gemäss Art. 715 ZGB vorbehalten).
2. Gewährleistungsausschluss bei Occasionen: Beim Verkauf von Gebraucht- und Occasionsfahrzeugen wird jede gesetzliche Gewährleistung und Sachmängelhaftung – soweit gesetzlich zulässig (Art. 199 OR) – vollumfänglich wegbedungen («gekauft wie gesehen und probegefahren»).
V. Thorwerk: Werkstatt, Reparaturen & Service
§ 18 Auftragserteilung, Software & Probefahrten
1. Der Kunde hat die zu reparierenden Mängel so genau wie möglich zu bezeichnen. Erreicht der Reparaturaufwand unvorhergesehene Zusatzarbeiten, die den Gesamtauftrag um mehr als 10 % übersteigen, holt die Werkstatt die telefonische Zustimmung des Kunden ein. Bei Nichterreichbarkeit werden verkehrssicherheitsrelevante Arbeiten direkt ausgeführt.
2. Die Werkstatt ist ermächtigt, Unteraufträge an Drittbetriebe zu erteilen sowie Probefahrten durchzuführen. Für Datenverluste bei Software-Updates wird keine Haftung übernommen.
§ 19 Kostenvoranschläge, Abnahme & Standgebühren
1. Kostenvoranschläge sind nur bei schriftlicher Vereinbarung verbindlich und dürfen ohne Nachfrist um maximal 10 % überschritten werden.
2. Abnahmeverzug: Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug innerhalb von 5 Arbeitstagen (bei Eintagsreparaturen innert 2 Arbeitstagen) nach Fertigstellungsanzeige abzuholen. Bei Abnahmeverzug wird eine ortsübliche Standgebühr berechnet. Nutzen und Gefahr gehen mit der Bereitstellung auf den Kunden über.
§ 20 Mängelrüge & Haftungsausschluss
1. Mängel an Werkstattarbeiten sind innerhalb von 7 Arbeitstagen nach Fahrzeugübernahme schriftlich zu rügen, andernfalls gelten die Arbeiten als genehmigt und jegliche Mängelrechte als verwirkt.
2. Haftungsausschluss: Für im Fahrzeug belassene Wertsachen wird nicht gehaftet. Für Leistungssteigerungen/Tuning übernimmt die Werkstatt keine Haftung bezüglich Werksgarantieverlusten oder Folgeschäden. Vom Kunden beigestellte Ersatzteile werden auf eigenes Risiko verbaut.
§ 21 Retentionsrecht & Freihändige Verwertung
VI. Online-Shop & Warenverkauf
§ 22 Unverbindliches Angebot & Bestellung
Das Online-Angebot der Mjollnir GmbH ist freibleibend und unverbindlich. Der Kaufvertrag kommt durch die Übersendung einer elektronischen Auftragsbestätigung zustande.
§ 23 Vorauszahlung, Lieferung & Rückgabebedingungen
1. Die Bezahlung im Webshop erfolgt ausschliesslich mittels Vorauszahlung oder der im Bestellprozess angebotenen elektronischen Zahlungsmittel.
2. Rückgabe: Eine Rücknahme von Waren ist nur innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt in der unbeschädigten Originalverpackung zulässig. Rücksendungen sind an die Mjollnir GmbH, Kantonsstrasse 112, CH-6234 Triengen zu richten.
VII. ProWildtierschutz: Kurse & Informationsplattform
§ 24 Kurse & Veranstaltungen
Anmeldungen zu Kursen und Seminaren sind verbindlich. Die Mjollnir GmbH behält sich das Recht vor, Veranstaltungen bei ungenügender Teilnehmerzahl oder aus Sicherheits- respektive Witterungsgründen abzusagen.
§ 25 Redaktioneller Haftungsausschluss (Disclaimer)
1. Keine Gewähr für Inhalte: Sämtliche auf den Portalen (insbesondere auf prowildtierschutz.ch), in Newslettern oder bei Schulungen bereitgestellten Informationen (z. B. zu Wildbiologie, Gesetzgebung, Jagdpraxis oder Naturschutz) dienen ausschliesslich informativen Zwecken.
2. Eigenverantwortliche Recherche: Die Mjollnir GmbH übernimmt keinerlei Gewähr oder Haftung für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität dieser Publikationen. Der Nutzer ist verpflichtet, sich durch eigene Recherche bei zuständigen Behörden über die aktuellen Rechts- und Sicherheitslagen zu informieren.
VIII. Datenschutz, Allgemeine Haftung & Gerichtsstand
§ 26 Datenschutz & GPS-Ortung
1. Die Mjollnir GmbH verarbeitet personenbezogene Daten streng gemäss den Bestimmungen des Schweizerischen Datenschutzgesetzes (DSG) sowie der EU-DSGVO.
2. GPS-Ortung: Die Fahrzeuge der Mjollnir GmbH und ihrer Partner können mit GPS-Ortungssystemen ausgestattet sein.
§ 27 Allgemeine Haftungsbeschränkung
1. Die vertragliche und ausservertragliche Haftung der Mjollnir GmbH wird für leichte und mittlere Fahrlässigkeit vollumfänglich wegbedungen (Art. 100 OR). Die Haftung für Hilfspersonen wird vollständig ausgeschlossen (Art. 101 Abs. 2 OR).
2. Vertragliche Schadenersatzansprüche verjähren innerhalb von 2 Jahren ab Anspruchsentstehung.
§ 28 Salvatorische Klausel
Die Ungültigkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB hat nicht die Ungültigkeit der AGB als Ganzes zur Folge. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine solche, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.
§ 29 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
2. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit den AGB und Verträgen ist der Sitz der Mjollnir GmbH in CH-6234 Triengen, Schweiz. Die Mjollnir GmbH bleibt jedoch berechtigt, den Kunden auch an dessen Wohn- oder Geschäftssitz im In- oder Ausland einzuklagen.


